Allgemeine Informationen
Finanzierung
Insbesondere bei direkter Bewerbung (also nicht über ein EU-Programm/Austauschprogramm) kommen das Auslands-BAföG und der Bildungskredit als Finanzierung des Auslandsaufenthaltes infrage.
Auslands-BAföG
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden familienabhängig gezahlt, das heißt ihre Höhe ist abhängig vom Einkommen und vom Vermögen des Antragsstellers, dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner sowie der Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist hiervon abzusehen, beispielsweise für Ausbildungen im zweiten Bildungsweg nach längerer Berufstätigkeit.
BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung beziehungsweise für die Förderungshöchstdauer (meist Regelstudienzeit) des Studiums geleistet.
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende erhalten die Leistungen als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist. Studierende im Regelfall zu einer Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, welches zurückgezahlt werden muss.
Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr im Ausland verbringen wollen, sind förderungsfähig.
Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum BAföG
Bildungskredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Darlehen (sogenannter Bildungskredit) für Antragsteller in Ausbildung und Studium an, die in ihrer Ausbildungsphase bereits fortgeschritten sind. Die Höhe des Bildungskredites beträgt zwischen 1000 und 7200 Euro. Die Gewährung ist, entgegen den Regelungen des Auslands-BAföG, nicht von eigenen Einkünften/Vermögen oder denen der Eltern abhängig. Das Darlehen wird selbstverständlich verzinst.
Der Bildungskredit wird über das Bundesverwaltungsamt beantragt.
Fördervoraussetzungen abrufbar auf den Seiten der KfW-Förderbank
Webauftritt der KfW-Förderbank
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst vergibt Stipendien zur Förderung von Studium und Forschung im Ausland. Im Regelfall müssen sich Studierende mindestens im dritten Fachsemester befinden, um ein Stipendium erhalten zu können. Einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten gibt die Stipendiendatenbank des DAAD unter www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html
Der DAAD vermittelt auch Praktika/praxisbezogene Auslandsaufenthalte.
Sonstige Stipendien
Zahlreiche Stiftungen, Begabtenförderungswerke und sonstige Organisationen vergeben Stipendien.
Länderinformationen
Wo kann ich mich über Länder informieren?
- Europäisches Jugendportal
- Eurodesk
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit
- Auswärtiges Amt
- PLOTEUS-Portal
Stellensuche, europass-Angebote
Bei den folgenden Anbietern sind aktuelle Stellenangebote zu finden:
- Außenhandelskammer
- Über die EURES-Website
- Stellen bei der EU sind über das Europäische Amt für Personalauswahl zu finden
Es ist sinnvoll vor der Jobsuche europass-Angebote wahrzunehmen. Sie können folgende Dokumente anfertigen:
- europass Lebenslauf - europäischer Lebenslauf
- europass Sprachenpass - Dokumentation von Sprachkenntnissen
- europass Mobilität - Dokumentation von Lern- und Arbeitserfahrungen in Europa
- europass Diploma Supplement - Erläuterung zum Hochschulabschlusszeugnis
- europass Zeugniserläuterungen - Erläuterungen zu Berufsabschlusszeugnissen
Personalausweis / Reisepass
Die Schengener Abkommen garantieren den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raumes; es kann also ohne Grenzkontrollen gereist werden. Trotzdem sind Kontrollen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, immer noch erlaubt, weshalb Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen sollten.
Überblick über die Schengen-Staaten
Visum
Im Zuge der Schengener Abkommen ist ebenfalls eine neue Visa-Politik eingeführt worden. Sie verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger für jeden Aufenthalt, der länger als 90 Tage pro Halbjahr dauert, ein Visum zu beantragen. Der Antrag muss nicht vor Reiseantritt gestellt werden, kann also auch vor Ort geschehen. Jedoch bietet es sich an, bereits vor Reisebeginn die jeweilige Botschaft zu kontaktieren.
Überblick über die Schengen-Staaten
Internationaler Studentenausweis
Der Internationale Studentenausweis wird von der International Student Identity Card Association (http://www.isic.de/) herausgegeben. Er ist jeweils 16 Monate gültig, vom 1. September bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres. Beantragt wird der Ausweis gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung oder eines Schülerausweises in Studentenwerken, studentischen Reisebüros oder Studierendenvertretungen.
Studierende sind antragsberechtigt sowie Schülerinnen und Schüler einer Sekundarstufe ab zwölf Jahren. Für Studierende gilt keine Altersbeschränkung.
Gegen eine Gebühr von zwölf Euro kann der Ausweis erworben werden.
Krankenversicherung
Jeder deutsche Student muss zur Immatrikulation eine Krankenversicherung nachweisen. Seit Mitte 2004 wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgegeben. Sie ist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte beziehungsweise der elektronischen Patientenkarte zu finden. (Sollten Sie die EHIC noch nicht auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte vermerkt sein, fordern Sie von Ihrer Krankenversicherung eine solche an.) Private Krankenversicherungen bietet die EHIC nicht an. Gegebenenfalls bietet sich für Sie auch eine Auslandskrankenversicherung an.
Manche EU-Programme sehen Versicherungsleistungen vor.
