Sie befinden sich hier: EU-Projektförderung  Aktuelle Ausschreibungen  Kultur 2007 - 2013  
Drucken PDF-Version




Kultur 2007 - 2013

Ziel des Programms ist es, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Kulturakteuren aus Ländern, die am Programm beteiligt sind, zur Förderung des Kulturraums, den die Europäer miteinander teilen und der auf einem gemeinsamen kulturellen Erbe gründet, beizutragen und damit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.

Der aktuelle Aufruf bezieht sich auf folgende Aktionsbereiche des Programms „Kultur":

Aktionsbereich 1.1: Mehrjährige Kooperationsprojekte

Förderung von mehrjährigen, grenzübergreifenden kulturellen Beziehungen, bei denen mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern bei der Entwicklung von gemeinsamen kulturellen Aktivitäten über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten sollen. Dazu werden Mittel in Höhe von mindestens 200.000 Euro und höchstens 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Antragsfrist 1. Oktober 2010.

Aktionsbereich 1.2.1: Kooperationsprojekte

Förderung von Maßnahmen, bei denen mindestens drei Kulturakteure aus mindestens drei förderfähigen Ländern über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren innerhalb eines Bereichs oder bereichsübergreifend zusammenarbeiten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Maßnahmen gerichtet, bei denen Möglichkeiten zur langfristigen Zusammenarbeit ausgelotet werden. Dazu werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro bis 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Höhe des EU-Zuschusses ist jedoch auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beschränkt. Antragsfrist 1. Oktober 2010. 

Aktionsbereich 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen

Kulturellen Einrichtungen, die im Kulturbereich auf europäischer Ebene tätig sind oder tätig werden wollen, kann ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden. Zielgruppe dieses Aktionsbereichs sind Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln (Botschafter; Netzwerke der Interessenvertreter; Festivals, Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda). Der EU-Zuschuss kann bis zu 80 Prozent betragen. Antragsfrist 15. September 2010.

Antragsteller und Partner müssen öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform sein und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien, Mazedonien, Serbien oder der Türkei haben. Natürliche Personen können im Rahmen dieses Programms keine Förderung beantragen.
Der Programmleitfaden mit den Informationen zu den Antragsmodalitäten sowie die Antragsunterlagen sind auf der Website der Exekutivagentur veröffentlicht.
Der Cultural Contact Point Germany (CCP) informiert und berät Interessenten und Antragsteller in seiner Funktion als nationale Kontaktstelle zum KULTUR-Programm (2007-2013) der Europäischen Union. Organisatoren, die sich mit ihren Projektplanungen grundsätzlich in den Ausschreibungskriterien wiederfinden, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem CCP empfohlen, um abzuklären, ob eine Antragstellung aussichtsreich erscheint:

Cultural Contact Point Deutschland | Weberstraße 59a | 53113 Bonn | Fon 02 28/201 350 | E-Mail info(at)ccp-deutschland.de | www.ccp-deutschland.de

Quelle: EU Amtsblatt C 151 vom 03.07.2009; CCP Deutschland