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Europa im Überblick

Was nach dem Zweiten Weltkrieg als wirtschaftliches Integrationsprojekt begann, welches Europa Frieden, Stabilität und Wohlstand bringen sollte, hat im Laufe der letzten 50 Jahre verstärkt politische Bereiche nach sich gezogen. Der enorme Einfluss der EU auf die nationale und regionale Ebene der Mitgliedstaaten schlägt sich unter anderem in der Fülle von Rechtsakten nieder, welche unser Leben direkt betreffen. Mittlerweile liegen über 80% der kommunalen Gesetzgebung europäischen Richtlinien und Verordnungen zugrunde.

Für den einzelnen Bürger wird die Europäische Union vor allem durch die Gemeinschaftswährung Euro und die Auswirkungen des Binnenmarktes spürbar. Die vier Grundfreiheiten des liberalisierten Güter-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs prägen unseren Alltag und verstärken den internationalen Austausch in der EU.

Geschichte

Die Europäische Union wurde im Jahr 1993 durch den Vertrag von Maastricht gegründet.

Der europäische Einigungsprozess geht jedoch bereits auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1953 sowie auf die Römischen Verträge von 1958 zurück und baut auf die seitdem erfolgten Integrationsbemühungen auf. Die wichtigsten Stationen finden Sie hier im Überblick.

Politikfelder 

Was vorrangig als wirtschaftliche Zusammenarbeit begann, erstreckt sich heute auf einen breiten Fächer gemeinsamer Politikfelder, neben der Wirtschafts- und Währungsunion, der Handels- und Wettbewerbspolitik u.a. auch die Agrar-, Umwelt-, Sozial- und Asylpolitik, Forschung, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Diese Bereiche sind supranational, also überstaatlich organisiert und unterliegen einem speziellen Verfahren der Entscheidungsfindung in der Union.

Die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erfolgt hingegen in Kooperation der Mitgliedstaaten.

Institutionen

Die von der EU erlassenen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen entstehen im Zusammenwirken ihrer wichtigsten Institutionen. Diese sind die Europäische Kommission, der Europäische Rat, der Ministerrat und das Europäische Parlament.

Weitere Organe, wie der Europäische Gerichtshof, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Zentralbank, der Europäische Rechnungshof oder der Wirtschafts- und Sozialauschuss, übernehmen administrative, rechtliche, finanzielle und beratende Funktionen.

Die Institutionen und Netzwerke der EU sind hauptsächlich in Brüssel, Straßburg und Luxemburg angesiedelt.

Mitgliedstaaten

Die Europäische Union ist ein historisch gewachsener Staatenbund, der mittlerweile über 495 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedstaaten vereint.