Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen wurde 1994 durch den Vertrag von Maastricht ins Leben gerufen, um den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften eine verstärkte Mitwirkung im Entscheidungsprozess zukommen zu lassen. Wie auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss besteht er aus 344 Mitgliedern, welche Kommunal- oder Regionalpolitiker sind und sich durch Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen auszeichnen. Der Ausschuss der Regionen wird im Entscheidungsprozess regionalrelevanter Themen konsultiert und dient wie auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Beratung der EU-Organe.
