Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und setzt sich aus den Abgeordneten der 27 Mitgliedstaaten der EU zusammen. Die Sitze werden aus Gründen der Repräsentativität nach der zu vertretenden Bevölkerungszahl verteilt. Die maximal 751 Abgeordneten werden durch die seit 1979 alle fünf Jahre stattfindende Europawahl bestimmt, bei der alle Unionsbürger stimmberechtigt sind. Aus Deutschland werden 99 Abgeordnete entsandt. Die aktuelle Sitzverteilung nach Fraktionen ist der Darstellung weiter unten zu entnehmen.
Zu den Aufgabenbereichen des Europäischen Parlaments gehören die Entscheidungsfindung für Gesetzesvorlagen der Kommission, die Absegnung des Haushaltsplans sowie weitgehende Kontrollrechte, zu dessen Wahrnehmung das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt. Dabei hat das Parlament auch das Recht, ein Misstrauensvotum gegen die gesamte Kommission auszusprechen.
Das Parlament beteiligt sich auf drei Ebenen an der Gesetzgebungstätigkeit der Europäischen Union
- Im Rahmen des "Verfahrens der Zusammenarbeit", das 1987 durch die Einheitliche Europäische Akte eingeführt wurde, kann das Parlament der Kommission zu ihren Richtlinien- und Verordnungsentwürfen Änderungen vorschlagen.
- Seit 1987 besteht auch das "Zustimmungsverfahren", dem zufolge das Parlament von der Kommission ausgehandelten internationalen Abkommen und Vorschlägen für eine EU-Erweiterung zustimmen muss.
- Durch den Vertrag von Maastricht wurde 1992 das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, das dem Parlament in einer ganzen Reihe wichtiger Themen, einschließlich Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Bildung, Forschung, Umwelt, transeuropäische Netze, Gesundheit, Kultur, Verbraucherschutz usw., eine gleichwertige Stellung neben dem Rat zuweist.
Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon kann kaum ein europäisches Gesetz mehr ohne die Zustimmung des Parlamentes beschlossen werden. Das Parlament erhält mit dem Reformvertrag die Befugnis, den Präsidenten der EU-Kommission zu wählen. Mit diesen Änderungen soll dem Problem des oft kritisierten Demokratiedefizits der EU entgegengewirkt werden.
Wie auch im Ministerrat leisten im Parlament "Ständige Ausschüsse" die administrative und technische Hauptarbeit zur Vorbereitung der Plenarsitzungen.
Aus der Mitte des Parlaments wird für zweieinhalb Jahre der Präsident gewählt, welcher die Sitzungen leitet und das Parlament nach außen hin präsentiert. Seit dem 14. Juli 2009 hat der Pole Jerzy Buzek die Präsidentschaft inne.
