Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union befindet sich in Luxemburg und setzt sich aus 27 Richtern und elf Generalanwälten zusammen. Diese werden im gegenseitigen Einvernehmen der Staaten für sechs Jahre ernannt. Zur Entlastung des Gerichtshofs der Europäischen Union, welcher jährlich fast 600 neue Rechtssachen annimmt, wurde im Jahr 1989 der "Gerichtshof Erster Instanz" gegründet, der sich hauptsächlich mit direkten Klagen von EU-Bürgern oder Mitgliedstaaten beschäftigt.
Die Richter sind unabhängig und unparteilich gegenüber ihrem Nationalstaat und haben sich in der Vergangenheit durch ihre Urteile mehrfach als Förderer der Integration erwiesen.
Die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union bezieht sich auf die Auslegung und Wahrung des Gemeinschaftsrechts, welches in den Verträgen der Union geschrieben ist. Er kann auf Anrufung durch ein Organ der EU, durch Mitgliedstaaten oder auch durch Unionsbürger tätig werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union unterstützt die nationalen Gerichte bei der Überprüfung der Rechtskonformität der nationalen Verfassungen mit EU-Recht und verfolgt im Klagefall Untätigkeit oder unrechtmäßige Handlung eines EU-Organs.
Die europäischen Rechtsakte sind nationalem Recht übergeordnet, sodass eine einheitliche Rechtsetzung im EU-Raum möglich ist. Mitgliedstaaten müssen in der Folge ihre nationalen Gesetze anpassen und ändern.
Das Subsidiaritätsprinzip erhält auch beim Gerichtshof der Europäischen Union Gültigkeit: Erst nachdem alle nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind, ist eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zulässig.
