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Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Zu ihren Aufgaben gehören die Formulierung von Gesetzesvorlagen und die spätere Umsetzung und Überwachung der Rechtsakte in den Mitgliedstaaten. Die wichtige Position der Kommission ergibt sich aus der Tatsache, dass sie das alleinige Initiativrecht für Gesetzesvorlagen besitzt, welche dann an das Parlament und den Ministerrat weitergeleitet werden.

Vor Umsetzung des Vertrages von Lissabon entsandte jeder Mitgliedstaat für fünf Jahre Amtsdauer je einen Kommissar. Der Reformvertrag sieht jedoch ab 2014 eine Reduzierung der Anzahl von Kommissaren auf zwei Drittel vor. Von dieser Regelung fühlten sich insbesondere kleine Mitgliedstaaten benachteiligt, weshalb der Europäische Rat zugesichert hat, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Zahl der Kommissare zu erhöhen, sodass zukünftig die alte Regelung pro Mitgliedstaat ein Kommissar beibehalten wird. Ein offizieller Beschluss ist noch nicht gefasst worden, gilt aber als sicher.

Jedem Kommissar wird ein bestimmter Aufgabenbereich zur Bearbeitung zugewiesen. Den Vorsitz hat der Kommissionspräsident, welcher derzeit der Portugiese José Manuel Barroso ist. Die Kommissare sind unabhängig von Weisungen ihrer Mitgliedstaaten und sind angehalten, im Dienste der Europäischen Union zu handeln. Entscheidungen werden im gegenseitigen Einvernehmen der Kommissare geschlossen, weshalb man auch von einem Kollegialorgan spricht.

Die Hauptarbeit findet in Ausschüssen und den Generaldirektionen statt, welche den Kommissaren unterstehen.

Die EU-Kommission besitzt sowohl Auslandsvertretungen, so genannte Delegationen der Europäischen Kommission, die dem Hohen Vertreter unterstellt sind, als auch Vertretungsbüros in jedem Mitgliedstaat. Die derzeit 130 Auslandsvertretungen sind bei internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, WTO, OECD usw.) sowie in Drittstaaten zu finden und übernehmen ähnliche Aufgaben wie eine Botschaft von Nationalstaaten.