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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss dient als Vermittler zwischen den EU-Bürgern und den zentralen Organen der Europäischen Union und wird bei der Vorbereitung von Rechtsakten beratend in die Entscheidungsfindung eingebunden. 

Im Wirtschafts- und Sozialausschuss sind 344 Mitglieder aus verschiedenen Interessengruppen vertreten. Der Ausschuss teilt sich in drei Gruppen: die der Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer und die der Interessenverbände. Die jeweiligen Vertreter werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Europäischen Rat ernannt.