Der Europäische Rat
Der Europäische Rat, welcher aus den Staats- und Regierungschefs sowie dem Kommissionspräsidenten besteht, gibt die Marschroute für die großen politischen Fragen im Zusammenhang mit der Einigung Europas vor: Änderungen der Verträge und der Organe, diplomatische Erklärungen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik usw.
Darüber hinaus fungiert er in Krisensituationen als Diskussionsforum auf höchster politischer Ebene und ist bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten eine Lösung herbeizuführen.Nach Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten kann der Europäische Rat im Konsens
- Leitlinien festlegen, mit denen dem Ministerrat und der Europäischen Kommission die Prioritäten des Europäischen Rates bei der Verwaltung der Union und ihrer gemeinsamen Politiken mitgeteilt wird. Dies erfolgt häufig in Form allgemeiner politischer Leitlinien, eines Zeitplans und konkreter Ziele;
- Erklärungen oder Entschließungen verabschieden, in denen die Position der Staats- oder Regierungschefs zu einem bestimmten Punkt zum Ausdruck gebracht wird.
Die Leitlinien und Erklärungen des Europäischen Rates haben allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter. Damit sie zur Anwendung kommen können, müssen sie dem gängigen Verfahren für gemeinschaftliche Rechtstexte folgen. Vorlage eines Vorschlags durch die Europäische Kommission, Abstimmungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union und ggf. Umsetzung auf nationaler Ebene.
Der Präsident des Europäischen Rats wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren vom Europäischen Rat gewählt. Er kann einmal wiedergewählt werden.
Zu einem Treffen des Europäischen Rats kommt es zwei- bis viermal im Jahr. Die Beratungen des Europäischen Rates finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
