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Geschichte

Die Europäische Union wurde im Jahr 1993 durch den Vertrag von Maastricht gegründet. Der europäische Einigungsprozess geht jedoch bereits auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1953 und auf die Römischen Verträge von 1958 zurück und baut auf den seitdem erfolgten Integrationsbemühungen auf. Die wichtigsten geschichtlichen Daten werden im Folgenden aufgelistet.

1953: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Ziel der EGKS war es, eine Montanunion zu gründen, um innerhalb der Mitgliedstaaten einen unbeschränkten und zollfreien Handelsverkehr zu ermöglichen. Gründerstaaten waren Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland und Italien. Als Grundlage des Projektes diente eine Erklärung des damaligen französischen Außenminister Robert Schuman (Schuman-Plan).

1958: Römische Verträge (Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom)

Mit den Römischen Verträge, die Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten, sollte ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen werden, der vor allem Frieden, Fortschritt, Wohlstand und Stabilität garantieren sollte. Gleichzeitig sollte die gemeinsame Erforschung und die friedliche Verwendung der Atomenergie gesichert werden. Dazu wurden zwei wesentliche Bestandteile der späteren Europäischen Gemeinschaften gegründet: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Der Vertrag trat am 1. Januar 1958 in Kraft.

1965: Fusionsvertrag (EG-Vertrag)

EGKS, EWG und EURATOM hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem Fusionsvertrag werden den bestehenden Gemeinschaften gemeinsame Institutionen gegeben, d.h. eine neue Kommission und ein neuer Rat.

1973: Erste Norderweiterung

Großbritannien, Dänemark und Irland treten der EG bei.

1979: Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments

Im Zuge der Demokratisierung der EG wurden erstmals europaweite Wahlen durchgeführt, bei denen die Bürger über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden.

1981: Süderweiterung

Der Beitritt Griechenlands folgt, wodurch sich die Zahl der Mitglieder auf 10 erhöht.

1986: Im Zuge der Süderweiterung treten auch Spanien und Portugal der EG bei.

1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die drei Erweiterungswellen der Gemeinschaft veranlassten zu Reformen am EG-Vertrag. Erklärte Ziele waren die Vollendung des Binnenmarktes und die Vergemeinschaftung von Politikbereichen, darunter vor allem eine gemeinsame außenpolitische Zusammenarbeit.

1989: Nach der Wiedervereinigung Deutschlands zählt auch Ostdeutschland zur EG

1993: Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag)

Der Vertrag von Maastricht legt die Gründung der Europäischen Union als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften (ohne diese zu ersetzen), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres fest und stellt damit die größte Veränderung seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften dar.

Mit den vertraglichen Regelungen wurde auch die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte, und der Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr verwirklicht.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, mit dem das Europäische Parlament in einigen Bereichen auf die gleiche Stufe wie der Ministerrat gestellt wird.

1995: Zweite Norderweiterung

Finnland, Schweden und Österreich werden neue Mitglieder der EU

1999: Vertrag von Amsterdam

Vor dem Hintergrund der für 2004 geplanten Osterweiterung, welche die Zahl der Mitglieder von bisher 15 auf 25 anheben würde, sollte die EU Handlungsfähigkeit bewahrt und ausgebaut werden. Um der steigenden Arbeitslosigkeit zu begegnen, wurde zudem eine verstärkte Beschäftigungspolitik vollzogen.

2002: Einführung des Euros

Der Euro wird als offizielle Gemeinschaftswährung der Europäischen Währungsunion eingeführt. 15 Mitgliedstaaten der EU und sechs weitere Staaten nehmen an der Umstellung ihrer Zahlungsmittel teil.

2003: Vertrag von Nizza

Es wurden weitere Reformen beschlossen, die die Entscheidungsfindung der europäischen Institutionen erleichtern sollen. Der Vertrag von Nizza bestimmt, als bisher letzte in Kraft getretene Änderung der Europäischen Verträge, die aktuellen Regeln in der EU.

2004: 1. Phase der Osterweiterung

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern treten der EU bei.

2005: Scheitern des EU-Verfassungsvertrags

Der EU-Verfassungsvertrag sollte den EU- und den EG-Vertrag ablösen, sie um eine Grundrechtscharta ergänzen und der EU eine Rechtspersönlichkeit verleihen. Die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden verhinderten die Ratifikation des Vertrages.

2007: 2. Phase der Osterweiterung

Durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 27.

2007: Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Lissabon

2009: Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon

Ausführliche Informationen zum Vertrag von Lissabon.