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Konsolarischer Schutz bei Reisen
EU-Kommission richtet Webseite ein
Was tun bei Krisen, Katastrophen oder Krankheit, wenn Sie sich in einem Nicht-EU-Staat aufhalten? Zu wenige Bürger kennen ihr Recht auf konsolarischen Schutz, wenn sie außerhalb der EU reisen und wohnen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission nun eine Webseite eingerichtet, die umfassende Informationen zum konsolarischen Schutz bereitstellt. Neben Hinweisen zu den Rechten im Katastrophen-, Krankheitsfall oder bei einem gestohlenen Pass werden auch die Adressen aller konsularischen und diplomatischen Vertretungen in Nicht-EU-Staaten aufgelistet. Außerdem wird über Reisehinweise aus den Mitgliedstaaten informiert. In Deutschland steht der Hinweis auf konsularischen Schutz bereits im Reisepass.
Insbesondere die derzeitigen Ereignisse in Libyen und Japan zeigten die Solidarität der Europäer, so Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Justiz. Die Mitgliedstaaten versuchten mit vereinten Kräften, die Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten in Sicherheit zu bringen. „Da immer mehr EU-Bürger im Ausland arbeiten und dorthin reisen, müssen alle darüber informiert werden, wo und wie sie in Krisen Hilfe erhalten, ganz gleich, wo in der Welt sie sind und welche Staatsangehörigkeit sie haben“, so Reding.
Die Konsulate und Botschaften der EU-Länder sind verpflichtet, EU-Bürgern im Ausland zu helfen, wenn deren Land keine diplomatische Vertretung unterhält.
