Verbraucherschutz in der Europäischen Union
In welchem Politikfeld bekommen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger den positiven Einfluss der EU am ehesten zu spüren? Genau: Im Verbraucherschutz. Nachfolgend finden Sie zu den wichtigsten Verbraucherschutz-Bereichen nähere Informationen.
Produktsicherheit
Ob Lebensmittel, Spielzeug, Elektronikartikel, Rasendünger und so weiter - grundsätzlich müssen alle in der Europäischen Union (EU) verkauften Güter sicher sein. Dazu hat die EU zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen. Die Sicherheitsstandards der EU-Mitgliedsstaaten gehören zu den strengsten der Welt. Für Spielzeug, Kosmetika und Elektrogeräte gelten in der EU zusätzliche Sicherheitsanforderungen.
Die Lebensmittelsicherheit sorgt für die Kontrolle des gesamten Herstellungsprozesses, also vom Hersteller bis ins Verkaufsgeschäft. Beispielsweise wird den Landwirten exakt vorgeschrieben, wie sie zu produzieren haben, welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen, auch die Weiterverarbeitung der Lebensmittel ist reguliert.
EU-Vorschriften regeln ebenfalls die Lebensmittelkennzeichnung, stellen Bedingungen für Bioprodukte und schützen Namen von Qualitätsprodukten bestimmter Regionen (die sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung wie beispielsweise bei Fetakäse, Parmaschinken, Champagner und so weiter).
Werden Güter aus Partnerländern außerhalb der EU importiert, so gelten auch hier strenge Vorschriften für Güter. Die EU unterstützt Partnerländer bei der Einhaltung von EU-Standards. Beispielsweise haben China und die EU im Jahr 2006 ein Kooperationsabkommen geschlossen, um die Produktsicherheit zu verbessern. Hierbei standen die in der Vergangenheit mehrfach bemängelten Spielzeuge im Zentrum des Interesses.
Sollte ein Unternehmen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein unsicheres Produkt in den Verkehr gebracht haben, ist es verpflichtet umgehend die Behörden der betroffenen Nationalstaaten zu informieren und gegebenenfalls eine Rückrufaktion zu initiieren.
Einkäufe
Sie haben im EU-Ausland eingekauft? Kein Problem: Innerhalb der EU können Sie vor Ort oder via Internet/Post/Telefon frei einkaufen ohne Zölle oder zusätzliche Mehrwertsteuern zu entrichten.
Aber was tun, wenn das Gekaufte mangelhaft ist? Entspricht das Produkt nicht der vereinbarten Art und Güte, so kann das Produkt zurückgegeben, repariert oder ersetzt werden. Auch besteht die Möglichkeit eines Preisnachlasses oder der vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises.
Ist dem Käufer durch eine mangelhafte Ware ein Personen- oder Sachschaden entstanden, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
Generell beträgt die Haftungszeit des Verkäufers zwei Jahre. Allerdings ist zu beachten, dass bereits sechs Monate nach Kauf eine Beweislastumkehr eintritt. Das bedeutet, dass in den ersten sechs Monaten der Verkäufer verpflichtet ist zu beweisen, dass ein etwaiger Mangel nicht bereits beim Verkauf vorgelegen hat, der Mangel also erst nach Lieferung/Übergabe durch den Käufer entstanden ist. Nach Ablauf des ersten halben Jahres liegt die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Lieferung/Übergabe bestand, beim Käufer.
Für die sogenannten Fernabsatzgeschäfte, also Verträge per Post, Telefon oder Internet, wird dem Verbraucher generell eine vierzehntägige Widerspruchsfrist eingeräumt. Der Verbraucher kann binnen dieser Frist – auch ohne Nennung von Gründen – vom Vertrag zurücktreten und ist folglich nicht mehr an den Vertrag gebunden. Ausnahmen bilden allerdings Fernabsatzgeschäfte wie beispielsweise zur Lieferung von Software, die nach Erhalt bereits entsiegelt worden ist, oder individuell angefertigte Waren, die ausschließlich für die Bedürfnisse des Kunden gefertigt worden sind, oder verderbliche Waren oder Zeitschriften und Zeitungen oder andere.
Der Anbieter der Finanzdienstleistung ist verpflichtet Auskunft über die Angaben zur Kontaktperson, zum Preis, zu Rechten und Pflichten sowie zur Erbringung der vereinbarten Leistung zu geben. EU-Vorschriften verbieten missbräuchliche Verkaufspraktiken, wie beispielsweise ungebetene Telefonanrufe (sog. Coldcalling) oder E-Mails (sog. Spamming).
Bei Fernabsatzverträgen über Lebensversicherungen und Leistungen der individuellen Altersvorsorge gilt eine Bedenkzeit von dreißig Tagen, in der vom Vertrag zurückgetreten werden kann. Gezahlte Beiträge o.ä. müssen zurückerstattet werden.
Reisen
Welche Rechte habe ich als Flugreisender?
Folgende EU-Rechte stehen Ihnen bei Flügen innerhalb eines EU-Landes oder bei Charterflügen zu, wenn der Abflug- oder der Ankunftsflughafen in der EU liegt.
Ihr Flug verspätet sich erheblich. Bei erheblicher Verspätung Ihres Fluges muss Sie die Fluggesellschaft mit Mahlzeiten und Erfrischungen versorgen. Auch muss sie gegebenenfalls für eine Hotelübernachtung sorgen und Ihnen die Möglichkeit von Telefongesprächen einräumen. Bei Verspätungen ab fünf Stunden muss Ihnen die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten, sofern Sie den späteren Flug nicht in Anspruch nehmen. Eine finanzielle Entschädigung bei Verspätungen gibt es nicht.
Ein Flug wird annulliert. Liegt der Grund der Annullierung außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaft, so ist sie verpflichtet Ihnen entweder den Ticketpreis zu erstatten oder Sie anders zu Ihrem Zielort zu befördern. Schadensersatz wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nicht-Vorliegen höherer Gewalt gezahlt.
Ein Gepäckstück geht verloren. Sind Sie mit einer Fluggesellschaft geflogen, die ihren Sitz in der EU hat, so haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder verspätetem Eintreffen des Gepäckstückes.
Streitbeilegung
Was können Sie tun, wenn es mit einem Händler zu einem unlösbaren Streit gekommen ist?
Zu erst sollten Sie sich beraten lassen. Folgende Institutionen können Ihnen weiterhelfen:
· Nationale Verbraucherverbände
Als Dachorganisation der Verbraucherzentralen die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).
· Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz)
Das EVZ-Netz ist ein EU-weites, aus 29 Zentren bestehendes Netzwerk, das von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Neben den 27 Mitgliedsstaaten der EU führen auch Norwegen und Island ein solches Verbraucherzentrum.
Die Verbraucherzentren helfen zum Beispiel bei Problemen mit grenzüberschreitenden Einkäufen mit rechtlichen und praktischen Ratschlägen. Auch können sie direkt Kontakt mit Unternehmen eines anderen EU-Landes aufnehmen und vermitteln.
Im Internet: ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm (Auf EU-Ebene); www.eu-verbraucher.de/de/ecc-net/ (EVZ-Netz Deutschland)
· Netzwerk für die außergerichtliche Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten über Finanzdienstleistungen (FIN-NET)
„FIN-NET ist ein Netz nationaler Stellen für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen). Die Schiedsstellen sind für Streitfälle zwischen Verbrauchern und Finanzdienstleistern wie Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen zuständig. Das Netz wurde auf Initiative der Europäischen Kommission 2001 geschaffen.
Durch die Zusammenarbeit der Schiedsstellen unter dem Dach von FIN-NET erhalten die Verbraucher Zugang zu außergerichtlichen Schiedsverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen. Ist ein Verbraucher in einem Land in Streitigkeiten mit einem Finanzdienstleister in einem anderen Land verwickelt, stellen die FIN-NET-Mitglieder für ihn den Kontakt zur zuständigen außergerichtlichen Schiedsstelle her und geben ihm die erforderlichen Informationen. “
Im Internet: http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/finnet/index_de.htm
· Solvit (Problemlösung im Binnenmarkt)
„SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.“
Im Internet: http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm
Neben der Beratung stehen Ihnen natürlich auch die rechtlichen Mittel auf nationaler Ebene zur Verfügung. Vielleicht wäre aber auch eine sogenannte alternative Streitbeilegung (ADR) hilfreich. Der Vorteil besteht in der Schlichtung/Vermittlung ohne langwierige Gerichtsverfahren. Die Europäischen Verbraucherzentren beraten Sie gerne hierbei und nennen die im Einzelfall infrage kommenden Verfahrensarten. In der Regel wird versucht mithilfe einer Drittperson zu einem Ergebnis zu kommen (Mediation, Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren).
Weitere Informationen finden Sie im Internet. (Siehe Linkliste!)
