Sie befinden sich hier: Verbraucherschutz  Aktuelle Nachrichten zum Verbraucherschutz 
Drucken PDF-Version




Kein Pardon für gefährliches Spielzeug

Kein Pardon für gefährliches Spielzeug



Für gefährliches Spielzeug ist auf dem europäischen Markt künftig kein Platz mehr.

Heute (Mittwoch, 20. Juli 2011) ist die neue Spielzeugrichtlinie in Kraft getreten, die die weltweit strengsten Sicherheitsvorschriften vorsieht.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, sagte dazu: „Die Sicherheit unserer Kinder hat oberste Priorität. Wir verfügen über die weltweit besten Rechtsvorschriften mit den strengsten Sicherheitsanforderungen. Es reicht jedoch nicht, die Vorschriften zu verbessern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Marktüberwachung verbessern und betrügerische Marktakteure abschrecken.“ 
Die Mitgliedstaaten müssen nun für regelmäßige Kontrollen von EU-Herstellern und an den Außengrenzen der EU sorgen. Außerdem müssen Hersteller und Importeure von Spielwaren, bevor sie ein neues Spielzeug auf den Markt bringen, diese einer Sicherheitsbewertung unterziehen. Schließlich sind die Hersteller auch verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit des Spielzeugs durch Angabe von Namen und Kontaktanschrift sowie der Identifikationsnummer des Spielzeugs sicherzustellen.

Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10103_de.htm

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln



Beim Einkauf im Laden und beim Bestellen im Restaurant können sich Verbraucher künftig leichter über die Herkunft und Zusammensetzung von Lebensmitteln informieren.

Die EU-Kommission hat die heutige (Mittwoch, 6. Juli 2011) Annahme der Lebensmittelinformations-Verordnung durch das Europäische Parlament begrüßt. Die neuen Regelungen schreiben Nährwertangaben in lesbarer Größe auf den meisten verpackten Lebensmitteln sowie Informationen zu Allergenen auch bei nichtverpackten Speisen, beispielsweise in Gaststätten, vor. Beim Verkauf von Schweine- Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss künftig erkennbar sein, woher das Fleisch stammt. 

EU-Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: "Die Abstimmung im Parlament ist eine bedeutende Etappe in unseren Bemühungen, die europäischen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Rolle als mündige Verbraucher weiter zu stärken und damit zur Eindämmung von Fettleibigkeit und chronischen Erkrankungen beizutragen. Diese Einigung ist eine gute Nachricht für die Verbraucher."

Die neue Verordnung enthält neue grundsätzliche Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und soll so auch Produktfälschungen bei Lebensmitteln und Getränken vorbeugen. Mit ihrer Verabschiedung enden dreijährige Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Die Kommission wird nun spezifische Bestimmungen für die Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Fleisch erarbeiten. Die neuen Vorgaben treten dann nach Übergangsfristen von drei beziehungsweise fünf Jahren in Kraft.

Details und Hintergrundinformationen zu den Bestimmungen finden Sie in diesem MEMO.

Das vollständige Statement von Kommissar Dalli finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10074_de.htm

Rapex schützt die Verbraucher

Rapex schützt die Verbraucher



Weniger gefährliche Produkte - dies verdanken die Verbraucher Rapex, dem Schnellwarnsystem der EU.

2010 wurde die Rekordanzahl von 2 244 unsicheren Produkten verboten, vom Markt genommen oder zurückgerufen - das waren 13 % mehr als im Jahr zuvor.

Von diesen Produkten entfielen 32 % auf Kleidung und Textilien, 25 % auf Spielzeug, 9 % auf Kraftfahrzeuge, 8 % auf elektrische Geräte und 4 % auf Babyartikel und Kinderausrüstung.

Die gestiegene Zahl der verbotenen Artikel zeige die zunehmende Wirksamkeit des Schnellwarnsystems der EU für gefährliche Produkte (ohne Lebensmittel), so der Jahresbericht 2010. Dieses von der Kommission unterhaltene Netz dient der Verbreitung von Informationen über gefährliche Produkte zwischen den nationalen Regulierungsbehörden.

Bessere Zusammenarbeit

Gegenüber 2009 stieg die Zahl von Kleidungsstücken und Textilien an, die für gefährlich befunden wurden. Dies war zum Teil auf die Zusammenarbeit zwischen neun Ländern bei Sicherheitsprüfungen von Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung zurückzuführen.

Außerdem arbeiteten elf Länder bei Stichprobenprüfungen von Helmen zusammen, die von Alpinskiläufern, Snowboard-, Fahrrad- und Skateboardfahrern, Rollschuhläufern, Reitern und Kindern verwendet werden.

Dabei stellten sie fest, dass 63 % der 367 geprüften Helme nicht die erforderlichen Kennzeichnungen, Warn- oder Gebrauchshinweise trugen. Von den 40 für eine genauere Prüfung ausgewählten Helmen erfüllten 18 nicht die Mindestsicherheitsanforderungen.

Bessere Überwachung

Auch neue Leitlinien und ein besseres Risikobewertungsverfahren trugen dazu bei, dass die Regulierungsbehörden mehr gefährliche Produkte aufspüren konnten. Rapex wurde ausgebaut und deckt nun auch gewerblich genutzte Produkte und ein breiteres Risikospektrum ab - Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die öffentliche Sicherheit.

Sicherheit von Anfang an

Sicherheit schon bei der Herstellung hat sich zum Schwerpunkt des EU-Produktsicherheitsrechts entwickelt. Die Unternehmen müssen Sicherheitsrisiken von Anfang an ermitteln, Produkte prüfen, bevor sie die Fabrik verlassen, und eventuelle Probleme melden. Die Nutzung eines speziellen Schnellwarnsystems für Unternehmen hat im letzten Jahr um 200 % zugenommen.

Das verstärkte Augenmerk auf die Sicherheit bedeutet auch eine engere Zusammenarbeit mit den internationalen Handelspartnern - insbesondere mit China, woher 58 % aller von Rapex beanstandeten Produkte kommen.

Weitere Verbesserungen

Nach einer im letzten Jahr durchgeführten öffentlichen Konsultation prüft die Kommission die Möglichkeit. das EU-Produktsicherheitsrecht zu überarbeiten.

Beteiligt an Rapex sind alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Für andere Produkte wie Nahrungs- und Futtermittel, Arzneimittel und medizinische Geräte gelten eigene Schnellwarnsysteme, die Rapex ähneln.

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/news/environment/110516_de.htm

Schutz geistigen Eigentums

Schutz geistigen Eigentums



Mit einer koordinierten Strategie will die EU die Rechte des geistigen Eigentums besser schützen und Nachahmern und Fälschern das Handwerk legen.
Produktpiraterie und Nachahmungen gefährden die Wirtschaftsleistung der EU: Die Produkte sind billiger als die Originale und machen es ehrlichen Herstellern schwer, im Geschäft zu bleiben. Doch auch die Verbraucher gehen Risiken ein, da die gefälschten Produkte oft nicht den Gesundheits- und Sicherheitsnormen entsprechen.
Das Problem hat mit dem Internet deutlich zugenommen. Heutzutage ist es ganz einfach, illegal Musik, Filme, Software und andere Produkte herunterzuladen, die sich leicht digitalisieren lassen. Unterdessen haben die Fälscher ihre Aktivitäten von Luxusgütern auf Kopien alltäglicherer Dinge wie Lebensmittel, Kosmetik, Hygieneartikel, Arzneimittel und Ersatzteile für Autos ausgeweitet.
Um all dem Einhalt zu gebieten, schlägt die Kommission vor, die Rechte des geistigen Eigentums in der EU zu modernisieren. Diese Rechte schützen literarische, musikalische und künstlerische Werke (Urheberrecht), Erfindungen (Patente) sowie Worte, Satzteile, Symbole und Designs (Marken).

Echt und sicher

Der legale Zugang zu geschützten Werken wäre einfacher, und die Käufer hätten die Garantie, dass die von ihnen erworbenen Produkte und Dienstleistungen echt und sicher sind.
Rechte des geistigen Eigentums sind von unschätzbarem Wert für die 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Europa: Sie schützen ihre Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen, gewähren Zugang zu Finanzmitteln und fördern den fairen Wettbewerb.
Unternehmen und Erfinder würden von einem einfacheren Patentsystem profitieren - das aktuelle System gilt als kompliziert und teuer.
Würde der illegale Handel mit nachgeahmten und gefälschten Waren durch legalen Handel ersetzt, kämen auch mehr Steuergelder in die europäischen Staatskassen.

Vorgeschlagene Änderungen:

  • Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, sodass Erfinder nur einmal einen Patentantrag stellen müssten, der für die meisten EU-Länder gilt: Dadurch werden Kosten und Verwaltungsaufwand reduziert.
  • Schaffung eines moderneren Systems für den Markenschutz: einfacher, schneller, wirksamer und kohärenter.
  • Vereinfachung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken, vor allem über das Internet und im Hinblick auf das Kulturerbe Europas.

Die Strategie sieht auch eine effizientere Politik zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor - sowohl innerhalb der EU als auch an ihren Grenzen und in Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern.

Nächste Schritte

Die Kommission wird vor 2014 genauere Vorschläge vorlegen.
2009 wurden in den EU-Ländern 118 Millionen gefälschte Artikel beschlagnahmt, von denen 18 % eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellten.

Informationen über Rechte des geistigen Eigentums

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/news/business/110524_de.htm 

Schutz vor gefälschten Medikamenten

Schutz vor gefälschten Medikamenten



Für Verbraucher wird es künftig leichter, die Echtheit von Arzneimitteln zu überprüfen. Der Rat der Europäischen Union hat am 27. Mai 2011 ein Gesetz angenommen, das Patienten vor der zunehmenden Gefahr durch gefälschte Medikamente schützt. Ein unverwechselbares Kennzeichen auf der äußeren Verpackung garantiert die Echtheit des Arzneimittels. Gefälschte Arzneimittel sehen wie echte, zugelassene Arzneimittel aus. Sie können Inhaltsstoffe enthalten, die von schlechter Qualität oder in der falschen Dosierung enthalten sind. Da sie nicht der notwendigen Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsbewertung unterzogen wurden, die im EU‑Zulassungsverfahren vorgeschrieben ist, können sie eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Bisher wurden die Echtheitskennzeichen von Arzneimitteln auf der Ebene der Mitgliedstaaten geregelt. Jetzt  geschieht dies auf EU-Ebene. Die heute  angenommene Richtlinie stärkt die Kontrolle der komplexen Vertriebskette für Medikamente.

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9983_de.htm

Weitere Informationen

EU verbietet Cadmium in Schmuck

EU verbietet Cadmium in Schmuck



Cadmium ist ab Dezember 2011 in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der EU verboten.

In Schmuck und insbesondere eingeführtem Modeschmuck waren zum Teil sehr hohe Cadmiumgehalte festgestellt worden. Kommissionsvizepräsident  Antonio Tajani, zuständig für Industrie und Unternehmen, erklärte: "Dies ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher und auch für die Industrie, die bereits Alternativen zu diesem Werkstoff entwickelt hat. Und das Verbot beweist einmal mehr, welche entscheidende Rolle die REACH-Strategie der EU für einen sichereren Einsatz von Chemikalien bei der Einhaltung hoher Standards im Gesundheitsschutz spielt."

Cadmium ist krebserregend und für Gewässer giftig. Verbraucher kommen über die Haut und vor allem Kinder auch über Ablecken mit diesem Schadstoff in Kontakt. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Schmuck, nur alte Schmuckstücke sind hiervon ausgenommen. Das Verbot gilt auch für alle Kunststoffe wie PVC und für Legierungen zum Verlöten unterschiedlicher Metalle, denn die Dämpfe, die hierbei eingeatmet werden können, sind äußerst gefährlich.

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9965_de.htm

Vollständige Pressemitteilung

Mehr Wettbewerb für Telefonkunden

Mehr Wettbewerb für Telefonkunden



Mehr Wettbewerb und und Transparenz für Kunden von Telefon- und Internetanbietern: Mit dem Inkrafttreten des neuen EU-Telekommunikationsrechts am 25. Mai 2011 werden die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt.

Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes sagte dazu: „Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeiten, die ihnen diese neuen Vorschriften und der verstärkte Wettbewerb bei den Telekommunikationsdiensten bieten, voll ausschöpfen. Ich werde mein möglichstes tun, um sie darin zu unterstützen."

In mehreren Bereichen wird es spürbare Verbesserungen für die Verbraucher geben. Sie können innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen. Die Vertragslaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, wobei Verträge über zwölf Monate angeboten werden müssen. Die Anbieter werden zu höherer Transparenz über tatsächliche Qualität der Dienstleistung verpflichtet. Das betrifft vor allem die realen Geschwindigkeiten des Internetzugangs und mögliche Datenverkehrsteuerung. Außerdem müssen Verbraucher über Verletzungen des Datenschutzes informiert werden.

Die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden erhalten mehr Befugnisse. So können Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet werden, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, um eine Diskriminierung von Wettbewerbern auszuschließen.

Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25. Mai 2011 müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte dies nicht geschehen, zögert Kommissarin Kroes nicht, die Umsetzung mit einem Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen: "Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen.“

Quelle: EU-Kommission, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9970_de.htm

Vollständige Pressemitteilung

Traditionelle Arzneimittel

Traditionelle Arzneimittel



Seit dem 1. Mai dürfen in der EU nur noch traditionelle pflanzliche Arzneimittel verkauft werden, die registriert sind. Das schreibt eine Richtlinie von 2004 vor, mit der für diese Arzneimittel ein einfacheres und billigeres Registrierungsverfahren eingeführt wurde.

Quelle: EU-Kommission, Nachrichten 12.05.2011

Weitere Informationen

Gentechnik im Essen - Lebensmittelsicherheit

Gentechnik im Essen - Lebensmittelsicherheit



EU-Abgeordnete befürworten einen Gesetzesvorschlag, der es den einzelnen Mitgliedsländer ermöglicht, genetisch manipulierte Nahrungsmittel zu verbieten. Außerdem befassen sich die Abgeordneten mit Gesetzesvorschlägen zur Nahrungsmittelqualität.

Vollständige Pressemitteilung

Wie viel Frucht ist in Ihrem Saft? - Lebensmittelsicherheit

Wie viel Frucht ist in Ihrem Saft? - Lebensmittelsicherheit



Der Verbrauch von Fruchtsäften hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten fast verdoppelt. Viele Menschen bauen auf die gesundheitsfördernde Wirkung der Säfte. Aber was ist eigentlich in ihrem Glas: Saft, Nektar oder eine Mischung? Eine neue Richtlinie für Fruchtsäfte soll die Herstellungsbedingungen verbessern und Verbrauchern helfen, sich gesünder zu ernähren.

Wussten Sie, dass 80 Prozent des in der EU getrunkenen Orangensaftes aus Brasilien und den USA stammen? Das macht die EU zum weltgrößten Importeur von Orangensaft, fast zwei Drittel aller Importe weltweit landen in Europa. Es führt aber auch zu hohen CO2-Emissionen beim Transport, erläutert ein Bericht des spanischen Abgeordneten Andres Perello Rodriguez aus der sozialdemokratischen Fraktion.

Rodriguez schlägt dem Ausschuss für Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit daher vor, den Verbrauch lokaler Säfte zu fördern, die nicht über lange Strecken transportiert werden müssen und die den EU-Vorgaben für Arbeitsbedingungen und Lebensmittelqualität entsprechen. 

Nicht-nachhaltige Importe

Die Abhängigkeit von Importen fördere außerdem ein nicht-nachhaltiges Geschäftsmodell. So bauen brasilianische und US-amerikanische Hersteller Orangen speziell für die Saftgewinnung an, während Produzenten aus der EU Früchte nutzen, die wegen kleiner Mängel nicht für den Obsthandel geeignet sind, aber hochwertigen Saft ergeben.

Um die Wettbewerbsfähigkeit von Herstellern aus der EU zu verbessern, soll es ihnen in Zukunft auch erlaubt werden, Orangensaft mit bis zu 10 Prozent Mandarinensaft zu mischen, so der Bericht. Auch würde dies den Geschmack der Säfte verstärken und hätte gesundheitliche Vorteile.

Mehr Verbraucherschutz

Die Parlamentarier fordern auch, dass die neue EU-Richtlinie mehr für die Information der Verbraucher tue. Vor allem der Unterschied zwischen Fruchtsaft, der keinen zusätzlichen Zucker enthalten darf,  und Nektar, hergestellt aus Saftkonzentrat und angereichert mit Zucker oder Süßstoff, sei vielen Verbrauchern noch nicht klar. Risikogruppen wie etwa Diabetiker, Kinder oder übergewichtige Menschen müssten aber genau wissen, wie viel Zucker ein Getränk enthält.

Der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit beschäftigt sich derzeit mit etlichen Vorschlägen für mehr Verbraucherschutz und bessere Nahrungsmittelqualität. So wollen es die Abgeordneten den EU-Mitgliedsstaaten freistellen, genetisch manipulierte Lebensmittel aus Umweltschutzgründen zu verbieten. Auch fordern sie eine Kennzeichnung für Lebensmittel aus geklonten Tieren oder Pflanzen und schärfere Kontrollen für die Verwendung von Antibiotika in der Tierzucht.

Quelle: Europäisches Parlamenthttp://www.europarl.europa.eu/de/headlines/content/20110415STO17905/html/Wie-viel-Frucht-ist-in-Ihrem-Saft 

Immer weniger Menschen erkranken an Salmonellen

Immer weniger Menschen erkranken an Salmonellen



Die EU konnte große Fortschritte im Kampf gegen Salmonellen erzielen. Dies wurde nach der Veröffentlichung eines aktuellen Berichts bekannt.

Die Zahl der Salmonellen-Erkrankungen konnte laut dem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zwischen den Jahren 2004 und 2009 fast halbiert werden. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, erklärte, dies sei auf die umfassenden Maßnahmen zurückzuführen, die die Mitgliedsstaaten hierzu eingeführt haben.

Grund für diese Maßnahmen war eine Verordnung aus dem Jahr 2003, die Zielvorgaben für die Reduzierung von Salmonellen in Geflügelbeständen enthielt. Die Mitgliedstaaten führten daraufhin Kontrollprogramme und Handelsbeschränkungen für befallene Bestände durch.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Bisphenol A in Babyfläschchen ab 1. März verboten

Bisphenol A in Babyfläschchen ab 1. März verboten



Zum Schutz von Säuglingen tritt jetzt das EU-Verbot des bisher weit verbreiteten und möglicherweise gefährlichen Stoffes BPA in Babyflaschen in Kraft. Ab 1. März 2011  ist Bisphenol A (BPA) bei der Herstellung von Babyflaschen EU-weit verboten. Für bereits produzierte Artikel gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten. Ab 1. Juni dürfen in der EU dann keine BPA-haltigen Babyfläschchen mehr in Verkehr gebracht oder eingeführt werden.

Weiter lesen

One Charger for all – Ein Ladegerät für alle Handys

One Charger for all – Ein Ladegerät für alle Handys



Handys mit einem europäischen Standardstöpsel für alle Ladegeräte – das war für viele verzweifelte Mobiltelefonierer einmal ein Traum, wenn unterwegs der Akku leer und nirgendwo ein kompatibles Ladegerät aufzutreiben war. Jetzt ist es soweit: Dank der Zusammenarbeit von vierzehn Unternehmen und der EU-Kommission gibt es ein Ladegerät für Handys aller Marken. Verbraucher sollen nicht mehr unter dem Wirrwarr der Stecker leiden, und unter den saftigen Preisen für Ersatznetzteile. Wer ein neues Gerät kauft, soll seinen alten Adapter weiternutzen können. Um Elektroschrott zu reduzieren, muss künftig nicht mehr jedem neuen Handy ein Ladegerät beigepackt werden. „Ich freue mich, dass neue Ladegeräte auf der Grundlage der neuen EU-Normen auf den Markt kommen. Das ist eine wirklich gute Nachricht für die europäischen Verbraucher. Wir warten nun darauf, dass die neuen Ladegeräte und kompatiblen Handys in die Läden kommen. Ich appelliere an die Industrie, die Markteinführung zu beschleunigen, damit die Bürger überall in der EU so bald wie möglich von den Vorteilen eines gemeinsamen Ladegerätes profitieren können“, so Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmen. Durch die Veröffentlichung der Normen im Dezember 2010 durch die EU-Kommission konnten die Handyhersteller nun die erforderlichen Veränderungen bei Bau und Prüfung der Ladegeräte vornehmen. Die vierzehn Hersteller – darunter LGE, Motorola und Nokia – haben vereinbart, die neuen gemeinsamen Ladegeräte im Laufe des Jahres 2011 in der EU auf den Markt zu bringen.

Das gemeinsame Ladegerät beruht auf der Technologie der Mikro-USB-Stecker. Bei Geräten, die über keine entsprechende Schnittstelle verfügen, ist die Verwendung eines Adapters zulässig. Unter die Vereinbarung fallen datenfähige Handys, die an einen Computer angeschlossen werden können, um Fotos, Dateien oder Musik auszutauschen.

Weitere Informationen

Neue Energiespar-Siegel ab 20. Dezember 2010

Neue Energiespar-Siegel ab 20. Dezember 2010



"Energie und Geld sparen beim Kauf von elektronischen Geräten: Heute [am 20. Dezember 2010] treten die neuen Kennzeichnungsregeln für Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen in Kraft. Die Anbieter können die Energieetiketten noch bis Dezember 2011 freiwillig nutzen, dann müssen sie verpflichtend an den Geräten angebracht werden." (Europäische Kommission, EU-Aktuell vom 20. Dezember 2010)

Pressemitteilung